Selbstanzeige

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits im Jahr 2010 klar Stellung bezogen: Der deutsche Staat darf angekaufte Daten über Steuersünder nutzen, auch wenn diese Informationen rechtswidrig erlangt wurden. Das bestätigte nun auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte: Die Daten aus einer vom Bundesnachrichtendienst (BND) angekauften Steuer-CD durften für Ermittlungen gegen mögliche Steuerhinterzieher verwendet werden.

Damit ist es klar: die Früchte des vergifteten Baumes sind verwertbar.

Die Selbstanzeige gibt jedem Bürger die Möglichkeit, straffrei den Weg in die Steuerehrlichkeit zu gehen. Ihrer bedarf jedoch eine besondere Umsicht, da strafrechtliche und steuerliche Konsequenzen bedacht werden müssen. Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann im Unglücksfall mehr Schaden anrichten, als Nutzen stiften. Die Selbstanzeige muss vollständig und rechtzeitig abgegeben werden und die hinterzogenen Steuern müssen termingerecht nachgezahlt werden. Nur so kann einer strafrechtlichen Verfolgung wegen Steuerhinterziehung entgangen werden.

Mit unserem Rechtsanwalt und Steuerberater Carsten Kahlfeld bieten wir Ihnen einen Berater, der in Personalunion die (straf-)rechtliche und die steuerliche Seite abdeckt. Kommen Sie mit Ihrem Anliegen zu uns. Wir beraten Sie individuell zum Thema Selbstanzeige und finden die passende Lösung für Sie. Diskretion ist für uns eine Selbstverständlichkeit.